Was ist die Eingliederungshilfe, insbesondere die Qualifizierte Assistenz?
Rechtsgrundlage der Hilfe ist §113 Abs.2 Nr.12 i.V.m. §78 Abs.2 Nr.2 SGB IX
Menschen werden dabei unterstützt, ein selbstbestimmtes, eigenverantwortliches und gleichberechtigtes Leben in der Gesellschaft zu führen.
Dies geschieht in der eigenen Wohnung, im sozialen Leben und im Kontakt mit Ämtern, Organisationen und der Umwelt.
Die Hilfe orientiert sich an der individuellen Lebenssituation und fördert
- die Alltagsbewältigung.
- lebenspraktische Kenntnisse und Fähigkeiten.
- die Selbstversorgung und die Sorge um die eigene Gesundheit.
- eine Tagesstruktur und eine sinnvolle Freizeitgestaltung.
Sie kann auch in Form einer Elternassistenz installiert werden und unterstützt die Eltern von beeinträchtigten Kindern.
Für wen bieten wir Unterstützung an?
Menschen mit seelischen und kognitiven Beeinträchtigungen
Prozesshaftigkeit der Hilfe und Teilhabeplanung
Grundlage der Leistungserbringung ist die Teilhabeplanung nach §19 SGB IX.
Die leistungsberechtigte Person ist dabei Hauptakteur. Sie bestimmt ihre Ziele und wird bei der Definition von Zwischenzielen unterstützt.
Die Hilfe wird verwirklicht durch eine prozesshafte Teilhabeplanung und deren Umsetzung.
Inhalte der Unterstützung:
Sozialpädagogische/psychosoziale Beratung
Vermittlung von Kenntnissen oder Zusammenhängen
Übung von Handlungen oder Vorgängen
Reflektion der einzelnen Schritte zur Problembewältigung/-beseitigung
Förderung der Eigeninitiative bei alltäglichen Situationen und Handlungen
Begleitende Hilfestellung bei Überforderungssituationen.
Kontakt
Stefan Hellmann
Tel.: 06331-15333-16
stefanhellmann@pfaelzischerverein-zw.de
Katharina Rewin
Tel.: 06331-15333-17
katharinarewin@kirchbergwerkstatt.de
Präventiv wirken + Perspektiven eröffnen. Integration fördern + Ausschluss vermeiden.
Unterstützung auf Augenhöhe.
